Belegt
Bei der Hilfemaßnahme handelt es sich um eine sehr individuell am Hilfebedarf des jungen Menschen orientierte Hilfeform. In enger Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Klienten werden Inhalt, Ort und Umfang der Maßnahme festgelegt.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Hilfen gemäß der §§ 27 i. V. m. 34, 35 a oder § 42 nach dem Achten Sozialgesetzbuch erhalten und einen erhöhten pädagogischen Bedarf in mindestens einem der folgenden Bereiche aufweisen: Sozialverhalten, Umgang mit Belastungen, Impulskontrolle, Selbstwahrnehmung, Aufmerksamkeitsbedürfnis und Anpassungsschwierigkeiten.
Die Ziele der Arbeit sind die Entlastung des Kindes von Überreizungen im Gruppenalltag, die Vermeidung von Beziehungsabbrüchen durch eine mögliche Beendigung der Maßnahme, Inklusion (Deckung von pädagogischen Bedarfen, denen im Gruppenalltag nicht ausreichend begegnet werden kann), die Förderung der Selbstwertstabilisierung des Kindes sowie individuelle Förderung und die Vermeidung der Bildung problemhomogener Spezialgruppen.
Die Fachleistung wird von pädagogischen Fachkräften durchgeführt.
Leistungen:
- Erarbeitung der im Hilfeplan festgelegten Ziele
- Freizeitpädagogische Maßnahmen
- Unterstützung im Gruppenalltag zur Optimierung von Inklusionsprozessen
- Einzelgespräche
- Einübung von Sozialkompetenzen
- Erarbeitung von alternativen Umgangsmöglichkeiten bei überflutenden Emotionen
Ansprechpartner

Mohammad Ouaarous
stellv. Einrichtungsleiter; Pädagogischer Gesamtleiter