Belegt
Das Angebot setzt dort an, wo begleitete Umgänge nicht mehr im Rahmen der Unterbringung des jungen Menschen innerhalb dessen Wohngruppe leistbar sind. Eine Orientierung hierzu findet sich in der jeweiligen Konzeption der Wohngruppe. Außerdem setzt das Angebot dort an, wo die Begleitung der Umgangskontakte durch eine neutrale Person aus inhaltlichen Gründen geboten ist bzw. wo dies durch eine Behörde (öffentlicher Jugendhilfeträger, Familiengericht, u.a.) angeordnet wird. Insbesondere auch aufgrund der aktuellen pandemischen Lage bestehen Erfordernisse, begleitete Umgänge außerhalb der Einrichtung stattfinden zu lassen.
Das Angebot richtet sich an Eltern(-teile) und Kinder, die Hilfen zur Erziehung gemäß der §§ 27 i. V. m. 34, 35 a oder § 42 bzw. § 19 nach dem Achten Sozialgesetzbuch erhalten und wenn ein besonderer Bedarf festgestellt wird oder eine behördlich festgeschriebene Vereinbarung darüber besteht, dass Umgänge von Fachkräften begleitet werden müssen.
Die Ziele der Arbeit sind die Aufrechterhaltung und/oder Intensivierung des Eltern-Kind-Kontakts, eine angemessene Gestaltung und Anleitung eines altersgemäßen und an den kindlichen Bedürfnissen orientierten Besuchskontaktes, die Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse ihrer Kinder, die Selbstbefähigung der Eltern, die Kontakte langfristig selbständig und ohne Begleitung von Fachkräften wahrzunehmen sowie der Schutz vor Übergriffen gegenüber dem Kind (z.B. Loyalitätskonflikt).
Die Fachleistung wird von pädagogischen Fachkräften durchgeführt.
Leistungen:
- Kontaktaufnahme zu allen Beteiligten
- Vorbereitung des Kontakts
- Terminkoordination
- Absprachen hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung des Termins
- Durchführung eines kindgerechten begleiteten Kontakts
- Intervention bei Bedarf zum Schutz des Kindeswohls
- Teilnehmende Beobachtung mit dem „Blick auf das Kind“
- Dokumentation der Kontakte
Ansprechpartner

Mohammad Ouaarous
stellv. Einrichtungsleiter; Pädagogischer Gesamtleiter